Unsere FlugMonster (UAS) fliegen nach den Vorschriften des §21d LuftVO und sind haftpflichtversichert gemäß § 33 ff.
Luftverkehrsgesetz (Haftungshöchstbetrag § 37 Abs. 1a) in Verbindung mit § 101 ff. Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO).
Aufstiegsgenehmigungen der einzelnen Bundesländer und Flugsicherheitszonen werden nach Auftragserteilung eingeholt.